Die Geissens

Geissens in Angst! Ihr Stalker ist wieder auf freiem Fuß

„Dass ein Richter da so fahrlässig mit umgeht, ist für mich unbegreiflich!”
Das sagt TV-Millionär Robert Geiss jetzt über den Richter, der ihren Stalker einfach freigesprochen hat. Über Monate lang schickte er der Familie Morddrohungen. Jetzt folgte das ernüchternde Urteil, mit dem sich die Geissens nicht so einfach zufriedengeben wollen, wie sie im Video deutlich machen.

Eigentlich leben die Geissens ein Leben in Saus und Braus und können sich alles, was sie nur möchten, eigentlich mit Geld kaufen. Aber eben nur fast alles, denn gegen die aktuelle Angst, der sie ausgeliefert sind, hilft auch ihr Kontostand nicht. Der Grund für ihre aktuelle Gefühlslage: Über Monate lang hat ein nachweislich psychisch kranker Mann den Geissens und besonders Tochter Davina Morddrohungen geschickt.

Jetzt wurde der 38-Jährige vor Gericht nur zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Da der Mann aber bereits seit mehreren Monaten in der Schweiz in Sicherheitshaft ist, hat er seine Strafe damit schon abgesessen und ist wieder auf freiem Fuß. Ein Schock für die Familie. „Dass ein Richter da so fahrlässig mit umgeht, ist für mich unbegreiflich”, so Robert.

Für die Töchter Davina und Shania Geiss ist das Gerichtsurteil ein Schlag ins Gesicht. Besonders Davina (l) möchte kaum noch auf die Straße gehen.

Davina Geiss will nur noch zu Hause bleiben

Zu wissen, dass dieser Mann nun wieder in Freiheit tun und lassen kann, was er will, versetzt die komplette Familie in Angst. Carmen ist wütend: „Man lässt keinen paranoiden und schizophrenen Mann, der Menschen töten will, einfach frei herumlaufen.”

Und nicht nur für Robert und Carmen ist das Urteil ein Schock, sondern auch für ihre Töchter. Da die Drohungen des 38-Jährigen hauptsächlich gegen Davina gerichtet waren, zieht sie harte Konsequenzen. „Man lebt in der Angst. Ich werde jetzt nur noch zu Hause bleiben und in Angst leben und ich werde wieder mehrere Bodyguards brauchen, weil man einfach in Angst lebt.”

Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Anwälte der Geissens wollen gegen dieses Urteil jetzt in Berufung gehen.

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