Die Geissens

Carmen und Robert Geiss veröffentlichen die Namen der Täter

Zwei Wochen nach dem Überfall in ihrer Villa setzen die Geissens auf Social Media zur Tätersuche an. Sie nennen Namen und Beschreibungen, ohne erkennbare polizeiliche Genehmigung.

Knapp zwei Wochen ist es her, seit die Geissens in ihrer Villa in Saint Tropez nicht nur überfallen und ausgeraubt, sondern dabei auch verletzt wurden. Mit dem Millionärspaar ist aber nicht zu spassen, wie die vier Täter nun feststellen müssen. Ein Bild eines der Männer veröffentlichten sie bereits vor einer Woche. Jetzt schieben sie noch zwei Klarnamen hinterher.

Raubüberfall auf die Geissens: Namen der mutmaßlichen Täter veröffentlicht  – und wieder gelöscht! - gofeminin

Sowohl Carmen (60) als auch Robert (61) Geiss veröffentlichen den Post mit der Namensbeschreibung auf ihren Instagramprofilen. Dazu schreibt Carmen Geiss: «Auch ich möchte noch mal auf meiner Seite aufrichtig auf diese zwei Personen aufmerksam machen. Wer kann uns Hinweise dazu geben oder der Polizei in Saint-Tropez?» Den entsprechenden Post auf Instagram, der Blick vorliegt, hat das Paar allerdings bereits wieder gelöscht.

Wurde die Aktion von der französischen Polizei gebilligt?

 

Überfall auf Villa – Carmen Geiss teilt Namen von zwei Personen

Habib K.* werde gemäss dem Post nicht nur wegen des Überfalls auf die Geissens gesucht, sondern auch, weil er «wertvolle Uhren stiehlt auf der Strasse». Khalid S.* hingegen wird anhand seiner körperlichen Merkmale beschrieben. Demnach handelt es sich bei ihm um jenen Mann, von dem das Millionärspaar bereits ein Foto veröffentlicht hat. Den Post beendet Geiss mit den Worten «Bitte helft uns».

Woher die beiden die vermeintlichen Namen der Täter haben, ist nicht bekannt. Ebenso wenig, ob die Polizei von Saint-Tropez die Aktion gebilligt hat. Klar hingegen ist, dass Klarnamen verdächtiger Personen nicht einfach so, ohne rechtliche Grundlage oder behördliche Zustimmung, veröffentlicht werden dürfen. Ebenso wenig die Bilder der Überwachungskamera – weder in der Schweiz noch in Frankreich. Auch ein mutmasslicher Täter hat ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre. Zudem gilt die Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt. Aus diesem Grund hat Blick die Gesichter der Verdächtigen unkenntlich gemacht.

Gemäss deutschen Medien scheine es derzeit weder auf der Website der französischen Polizei noch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft «offizielle Mitteilungen oder Öffentlichkeitsfahndungen zu geben, in denen Namen von mutmasslichen Tätern des Überfalls veröffentlicht wurden».

Related Articles

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Back to top button
error: Content is protected !!